Allgemeine Informationen

Auskünfte:

Geschäftsstelle des MTV Stuttgart 1843 e.V.

Am Kräherwald 190 A, 70193 Stuttgart,
Tel. 0711/63 18 87, Fax 63 87 27

freizeit@mtv-stuttgart.de

Annette Kirchner (Anmelde- und Zahlungsabwicklung) 

Peter Kolb (Geschäftsführer)

Anmeldungen zu Ausfahrten sind nur online über das Portal „Yolawo“ möglich: www.mtv-stuttgart.de/wintersport 

Bei allgemeinen Fragen zur Skiabteilung wenden Sie sich bitte an: skiabteilung@mtv-stuttgart.de

 

Anmeldebedingungen

  1. Veranstalter aller MTV-Ausfahrten ist der MTV Stuttgart 1843 e.V. und nicht dessen Abteilungen. Sämtliche Vorgänge rund um die Buchung und Abwicklung erfolgen nur über die Geschäftsstelle.
  2. Die Anmeldung ist verbindlich, bei einem Rücktritt fallen ggf. Stornokosten an (siehe Ziff.5).
  3. Melden sich für eine Ausfahrt mehr Teilnehmende an als Plätze vorhanden sind, behält sich der Veranstalter das Recht vor, Anmeldungen zurückzuweisen oder auf die Warteliste zu verweisen.
  4. Teilnehmende erhalten nach erfolgreicher Anmeldung im Online-Portal „Yolawo“ zunächst eine elektronische Bestätigung. Die Anmeldung wird aber erst verbindlich, sobald der Teilnahmebeitrag per Lastschrift vom Teilnehmenden eingezogen wurde. Bei fehlender Kontodeckung, Rücklastschrift o.ä. besteht kein Anspruch auf Teilnahme, evtl. entstehende Mehrkosten sind von der*dem Teilnehmenden zu tragen.
  5. Treten Teilnehmende von der Ausfahrt zurück, so schulden sie dem Veranstalter folgende Kostenpauschalen (jeweils in Prozent des reinen Reisepreises ohne Nebenkosten wie Skipass o.ä.): bis 16 Wochen vor Reisebeginn: 10%, 15-12 Wochen vor Reisebeginn: 30%, 11-08 Wochen vor Reisebeginn: 50%, 07-03 Wochen vor Reisebeginn: 70%, ab 02 Wochen vor Reisebeginn: 90%, bei Nichterscheinen am Reisetag: 100%.Wir empfehlen dringend den Abschluss einer privaten Reiserücktrittsversicherung.
  6. Stornierungen können nur in Textform an die Geschäftsstelle erfolgen, die Beweislast für den Zugang liegt im Zweifel bei den Teilnehmenden.
  7. Angemeldete Teilnehmende können bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson benennen, die statt ihrer bereit ist, die Reise anzutreten. Der Veranstalter kann dies nur ablehnen, wenn die Ersatzperson den Reiseerfordernissen nicht genügt.
  8. Sowohl Teilnehmende als auch der Veranstalter können eine Reise vor oder nach deren Beginn kündigen, wenn diese infolge höherer Gewalt nicht durchgeführt werden kann. Bei Wintersportausfahrten gilt Schneemangel nicht als höhere Gewalt, die Ausfahrten finden in aller Regel trotzdem mit einem Alternativprogramm statt.
  9. Ski- und Snowboardkurse finden auf Wintersportausfahrten ab einer Anzahl von drei Teilnehmenden pro Kursstufe statt, es besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Kurse.
  10. Die Teilnehmenden sind über die WLSB-Sportversicherung zusatzversichert. Die Teilnehmenden sind darüber hinaus für ausreichenden (Kranken-) versicherungsschutz selbst verantwortlich.